Der Schwerpunkt der Kanzlei Dreyer liegt in der Vertretung von Unternehmen in den Bereichen

  • Arbeitsrecht
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
  • Touristik- und Franchiserecht
  • Wettbewerbs- und Markenrecht

Die Mandanten werden dabei persönlich und zielorientiert außergerichtlich und gegebenenfalls auch vor den Zivil- und Arbeitsgerichten vertreten. Rechtsanwalt Dreyer verfügt über langjährige branchengeprägte Erfahrungen in der wirtschaftsrechtlichen Vertretung von Unternehmen. Im Mittelpunkt steht die vertrauensvolle Begleitung unternehmerischer Entscheidungen bei juristisch und wirtschaftlich komplexen Fragestellungen.