11.04.2005
BGH Urteil zur Marke FERROSIL veröffentlicht (als pdf.-Datei angehängt).

MarkenG § 26 Abs. 1 und Abs. 3
Die Marke "FERROSIL" wird durch das Zeichen "P3-ferrosil" rechtserhaltend i.S.
von § 26 MarkenG benutzt, wenn der Verkehr "P3-ferrosil" nicht als einheitliches
Zeichen, sondern "P3" und "ferrosil" als zwei Kennzeichen auffaßt. Dies liegt
nahe, wenn den Fachkreisen "P3" als eine Art Unternehmenskennzeichen und
als Stamm von Serienzeichen und die vielfältigen Produktnamen der "P3-Serie"
bekannt sind.
BGH, Beschl. v. 20. Januar 2005 - I ZB 31/03 - Bundespatentgericht

Dateien:
BGHFerrosil.pdf